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Ziel des betreuten Wohnens ist die selbständige Lebensführung auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Diese Wohnform ist gedacht als Bindeglied zwischen der ambulanten Versorgung z.B. durch die Sozialstation und dem Wohnen im Altersheim.

Was bedeutet betreutes Wohnen?
Unabhängiges Wohnen in der eigenen Wohnung
Aufrechterhaltung der Selbständigkeit durch alten- und/oder behindertengerechte
Ausstattung der Wohnung und des Wohnumfeldes (z.B. barrierefreie Zugänge,
entsprechende Gestaltung von Bad und Küche, usw.)

Verbleib in der Wohnung auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit durch entsprechende
Einrichtungen

Bereitstellung von Pflegepersonal im Bedarfsfall, ebenso hauswirtschaftliche Hilfen,
Beratung und Rehabilitation
Notrufeinrichtung und Notrufpiepser
Integration der Bewohner in eine Versorgungskette, z.B. mit Beratungs- und
Organisationszentren, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Gedacht ist das betreute Wohnen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger (soweit
keine Demenz- oder Alzheimererkrankung vorliegt und keine chronische Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht), als "Vorsorge" für Menschen jeden Alters mit Mobilitätseinschränkungen und (leicht) pflege- oder betreuungsbedürftige Personen.