Ziel des betreuten Wohnens ist die selbständige Lebensführung
auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Diese Wohnform ist
gedacht als Bindeglied zwischen der ambulanten Versorgung z.B. durch
die Sozialstation und dem Wohnen im Altersheim. |
Gedacht ist das betreute Wohnen für ältere Mitbürgerinnen
und Mitbürger (soweit
keine Demenz- oder Alzheimererkrankung vorliegt und keine
Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht), als "Vorsorge"
für Menschen jeden Alters mit Mobilitätseinschränkungen
und (leicht) pflege- oder betreuungsbedürftige Personen. |